Die Vorschrift besagt, dass, wenn der Informant keine Beschwerde bei der Justizbehörde einreicht, “sich an seinen Vorgesetzten wenden” muss.

Die Antikorruptionsbehörde legt bei der Auslegung der Rechtsvorschriften fest, dass “zunächst zu berücksichtigen ist, dass das Korruptionsverhütungssystem auf administrativer Ebene auf der Person basiert, die für die Verhütung der Korruption verantwortlich ist und mit der heiklen und wichtigen Aufgabe beauftragt ist Mittel und Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption vorzuschlagen.

Er ist daher auch die funktionelle Person, die in der Lage ist, über rechtswidrige Tatsachen informiert zu sein, um in der Folge die Maßnahmen zur Stärkung des Korruptionspräventionsplans unter Strafe der Aktivierung spezifischer Verantwortungsformen dagegen vorzubereiten.