Es gibt keine verbindliche Liste von Straftaten oder Unregelmäßigkeiten, die Gegenstand von Whistleblowing sein könnten. Meldungen über Verhaltensweisen, Risiken, Straftaten oder Unregelmäßigkeiten zum Nachteil des öffentlichen Interesses gelten als relevant. Whistleblowing betrifft nicht die persönlichen Beschwerden des Whistleblowers, die normalerweise durch andere Verfahren geregelt werden.

Insbesondere kann der Bericht Handlungen oder Unterlassungen betreffen, die begangen oder versucht wurden und die:

  • strafrechtlich relevant sind
  • Verstöße gegen die Verhaltenskodexe oder andere Unternehmensbestimmungen betreffen, die mit disziplinarischen Mitteln geahndet werden können;
  • mit hoher Wahrscheinlichkeit der Verwaltung, zu der sie gehört, oder einer anderen öffentlichen Einrichtung finanziellen Schaden zufügen können;
  • mit hoher Wahrscheinlichkeit das Image der Organisation schädigen können;
  • mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gesundheit oder Sicherheit von Arbeitnehmern, Benutzern und Bürgern schädigen oder die Umwelt schädigen können;
  • Schaden von Benutzern oder Mitarbeitern oder anderen Personen, die ihre Aktivitäten bei der Einrichtung ausführen.