Jeder, der illegales Verhalten meldet, darf wegen seiner Meldung nicht sanktioniert, degradiert oder entlassen werden.

Ebenso darf der Hinweisgeber, unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Angestellten handelt, keinem direkten oder indirekten Druck oder einer Diskriminierung ausgesetzt werden, die die Arbeitsbedingungen aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit der Meldung beeinträchtigen.

Der Whistleblower, der von solchen Disziplinarmaßnahmen oder anderen Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierungen betroffen ist, kann dies direkt oder über die Gewerkschaftsorganisationen mitteilen.

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