Der Hinweisgeber ist die Person, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine Straftat oder Unregelmäßigkeit am Arbeitsplatz feststellt und beschließt, diese dem Korruptionsbekämpfungsbeauftragten oder einer Behörde zu melden, die in dieser Hinsicht wirksam handeln kann.

Der Hinweisgeber ist von öffentlichem Interesse, da er der Gemeinde oder Einrichtung, der er angehört, möglichst rechtzeitig Informationen über Probleme oder Gefahren im Zusammenhang mit den gemeldeten Straftaten gibt. Die Meldung von Missständen besteht in der Regulierung der Verfahren zum Schutz und zur Wahrung der Anonymität der Meldenden und zur Förderung der Meldung von Verstößen.