Erstens, weil es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt. Darüber hinaus sind nicht alle Straftaten strafrechtlich relevant und können der Justiz gemeldet werden. Die Meldung bei der Justiz setzt voraus, dass die rechtswidrige Handlung bereits abgeschlossen ist und daher die Voraussetzungen für eine Prävention fehlen.

Der Hauptzweck der Meldung von Missständen besteht darin, ein Problem intern und umgehend zu verhindern oder zu lösen und die Möglichkeit zu bieten, eine Straftat mit einem hochsicheren und vertraulichen Instrument zu melden.

Mehrere Straftaten sehen auch eine vorsorgliche Disziplinarmaßnahme vor, die die öffentliche Verwaltung zusammen mit der Meldung an die zuständige Justizbehörde vornehmen muss.